III. Gerechte Steuern,
÷kologische Steuer- 1. Große Steuerreform Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken. Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt ein Steuerentlastungsgesetz für eine große Steuerreform vorlegen. Ziele der Steuerreform sind die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Steuergerechtigkeit und eine deutliche Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Zu dieser Steuerreform gehören:
Die große Steuerreform entlastet die Bürgerinnen und Bürger
und die Unternehmen in drei Reformstufen in den Jahren 1999, 2000 und
2002. Diese Steuerreform ist solide finanziert und berücksichtigt
die schwierige Finanzlage der Länder und Gemeinden. Die Entlastung
erfolgt entsprechend dem schrittweisen Aufwuchs der Steuermehreinnahmen
durch die vorgesehene Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
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Die erste Stufe tritt zum 1. Januar 1999 in Kraft. Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:
Der Einkommensteuertarif für das Jahr 1999 ist dreistufig-linear-progressiv gestaltet. Die erste Stufe der großen Steuerreform führt zu einer Entlastung von rund 14 Milliarden DM. Die Finanzierung erfolgt aufkommensneutral. Die erste Stufe der großen Steuerreform bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung in 1999 von rund 1.000 DM im Jahr. Die zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2000 in Kraft. Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1999 folgende Maßnahmen:
Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2000 und 2001 ist zweistufig-linear-progressiv gestaltet. Die zweite Stufe der großen Steuerreform führt zu einer zusätzlichen Entlastung von rund 16 Milliarden DM, die ebenfalls aufkommensneutral finanziert wird. Die zweite Stufe der großen Steuerreform bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung in 2000 und 2001 von jeweils rund 1.800 DM im Jahr. Die dritte Stufe tritt zum 1. Januar 2002 in Kraft. Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 2000/2001 folgende Maßnahmen:
Der Einkommensteuertarif für das Jahr 2002 ist zweistufig-linear-progressiv gestaltet. Die dritte Stufe der großen Steuerreform führt zu einer zusätzlichen Entlastung von rund 24 Milliarden DM. Diese Entlastung wird in Höhe von rund 14 Milliarden DM gegenfinanziert. Die neue Bundesregierung hält angesichts der positiven wirtschaftspolitischen Wirkung ihrer Steuerreform eine Nettoentlastung in der dritten Stufe von 10 Milliarden DM für finanzpolitisch vertretbar. Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen werden durch die dreistufige Steuerreform in den Jahren 1999, 2000 und 2002 mit einem Gesamtvolumen von rund 54 Milliarden DM entlastet. Die gesamte Steuerreform der neuen Bundesregierung bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung ab dem Jahr 2002 von rund 2.700 DM im Jahr. Die umfassende Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, die die neue Bundesregierung im Zuge dieser Steuerreform vornehmen wird, führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Steuerrechts. Dabei sind rund 70 konkrete Einzelmaßnahmen zur Bereinigung des Steuerrechts und zur Beseitigung überflüssiger Steuersubventionen vorgesehen. Diese Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 40 Milliarden DM sichern die Finanzierbarkeit der Steuerreform. Bei der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage folgen wir dem Grundsatz der wirtschaftspolitischen Vernunft und der sozialen Ausgewogenheit. Mit dieser Steuerreform werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen bei der Gewinnermittlung an internationale Standards angeglichen. Der Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird begrenzt (Mindestbesteuerung). Die neue Bundesregierung strebt an, die heutige Km-Pauschale in eine Entfernungspauschale umzuwandeln. Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung der Wissenschaft und der Verbände zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung einberufen. Ziel ist ein Unternehmenssteuerrecht, das alle Unternehmenseinkünfte mit höchstens 35 Prozent besteuert und möglichst im Jahr 2000 in Kraft tritt. Im Rahmen der dritten Stufe der großen Steuerreform verwirklichen wir eine familienpolitische Strukturreform zugunsten der Familien mit Kindern. Im Gegenzug zur Erhöhung des Kindergeldes auf 260 DM erfolgt bei hohen Einkommen eine Begrenzung des Splittingvorteils auf maximal 8.000 DM im Jahr. 2. Weitere Grundsätze und Perspektiven der Steuer- und Finanzpolitik
3. Senkung der Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuer- und Abgabenreform Die neue Bundesregierung will Beschäftigung fördern und umweltfreundliches Handeln belohnen. Dazu werden wir eine ökologische Steuer- und Abgabenreform durchführen. Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setzen wir marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein marktwirtschaftliches Instrument moderner Technologie- und Industriepolitik. Sie fördert den Strukturwandel und schafft neue Arbeitsplätze. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß die Sozialabgaben gesenkt werden. Die Entlastung der Arbeit durch eine Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten ist ein Eckpfeiler unserer Politik für neue Arbeitsplätze. Dazu werden wir zum einen Strukturreformen durchführen, um die Zielgenauigkeit und Wirtschaftlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Zum anderen werden wir die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Rahmen einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform senken. Wir werden die Sozialversicherungsbeiträge von heute 42,3 Prozent des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent senken. Das entlastet Beschäftigte und Unternehmen. Die konkrete Ausgestaltung der ökologischen Steuer- und Abgabenreform erfolgt wirtschaftspolitisch vernünftig und sozial verträglich. Die neue Bundesregierung wird eine soziale Flankierung der ökologischen Steuerreform sicherstellen. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit die Haushalte bereits durch die große Steuerreform, die Senkung der Sozialbeiträge oder durch andere Reformen entlastet werden. Die Finanzmittel aus der Belastung des umweltschädlichen Energieverbrauchs werden im Rahmen der Steuer- und Abgabenreform in vollem Umfang an Bürgerinnen und Bürger und an die Unternehmen zurückgegeben. Entscheidend für den ökonomischen und ökologischen Erfolg der Steuer- und Abgabenreform sind ihre Berechenbarkeit sowie ausreichende Anpassungszeiträume. Unser Ziel ist eine in zeitlich vorgegebenen Schritten kalkulierbare Belastung des Energieverbrauchs. Diese Grundidee wird bereits in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie z.B. Großbritannien, praktiziert. Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent zu senken, wollen wir in drei Schritten erreichen. In einem ersten Schritt werden wir 1999 die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte senken. Hierfür sind die Erhöhung der Mineralölsteuer für Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter, eine Anhebung der Steuer auf Heizöl um 4 Pfennig pro Liter, bei Gas um 0,32 Pfennig pro kWh und für Strom um 2 Pfennig pro kWh vorgesehen. In der Stromerzeugung eingesetzte Energieträger werden ausschließlich über die Besteuerung des Stroms erfaßt. Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung wird in diesem ersten Schritt die energieintensive Wirtschaft bei Heizöl, Gas und Strom nicht belastet. Wir werden den Einsatz regenerativer Energieträger fördern und diese durch die ökologische Steuerreform nicht belasten. Damit verbessern wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung und des Handels erneuerbarer Energien. Auch für die Stromerzeugung aus Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden werden wir Anreize schaffen. Dieses Konzept einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform entspricht in den Grundzügen den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Energiebesteuerung, die auch eine Besteuerung des Stromverbrauchs vorsehen. Die neue Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar 1999 entschieden darauf hinwirken, daß die europäische Harmonisierung der Energiebesteuerung beginnt. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die neue Bundesregierung wird die Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg auch auf internationaler Ebene nutzen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der beiden weiteren Schritte der ökologischen Steuerreform zur zusätzlichen Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent kann erst Mitte 1999 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorliegen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Schritte muß auch die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt werden. |
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